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ENTLASTUNGSLEISTUNGEN

Wenn Menschen im Alter pflegebedürftig werden und ein Leben in der Vertrauten Umgebung nicht mehr möglich ist, bedeutet der räumliche Wechsel oftmals einen erheblichen  Einschnitt in die persönlichen Lebensumstände. Viele ältere Menschen haben verständlicherweise Angst davor, dass der Wechsel gleichzeitig das Ende eines Selbstbestimmten Lebens sein könnte und der Anfangvon Hilflosigkeit, Unverständnis und Isolation. Dass dies nicht sein muss und das es auch anders geht, wollen wir mit Ihnen so lange wie möglich das gewohnte Umfeld wahrnehmen.
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie oder ihre pflegebedürftigen Angehörigen. Wir sind anerkannter Anbieter nach Landesrecht im Havelland und unterstützen Sie und / oder Ihre Angehörigen im Rahmen des §45 SGB XI bei den Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125,00 € ab Pflegegrad 1! Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Sie die Entlastungsleistungenen zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleiszungen Ihrer Pflegekasse.

LEISTUNGEN IHRER PFLEGEKASSE

PFLEGEGELD
1)   Pflegegeld von montl. 316,00 € bei Pflegegrad 2
2)   Pflegegeld von montl. 545,00 € bei Pflegegrad 3
3)   Pflegegeld von montl. 728,00 € bei Pflegegrad 4
4)   Pflegegeld von montl. 901,00 € bei Pflegegrad 5

PFLEGESACHLEISTUNGEN
Werden Sie durch einen ambulanten Pflegedienst in der Häuslichkeit betreut, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI auch auf Leistungen des Tages- und Nachtpflege. DIe Pflegekassen übernehmen die Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag, dieser ist abhängig von der Höhe des festgelegten  Pflegegrades. Anspruch auf Sachleistungen haben Versicherte, die mindestens den Pflegegrad 2 besitzen.

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